Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen, die von Automatik-Getriebe- Erich Gredinger (im Folgenden AMC genannt) erbracht werden. Dies sind unter anderem Reparaturarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Austauschaggregate, Angebote, Aufträge, Verträge und sonstige Leistungen Hiervon abweichende Vereinbarungen müssen separat getroffen werden und bedürfen der Schriftform. 2. Angebote und Umfang unserer Leistungen Angebote sind stets freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Umfang der Leistung maßgebend. Verbindliche Kostenvoranschläge unterbreitet AMC nur nach Überprüfung des R e p a r a t u r g e g e n s t a n d e s, den der Auftraggeber „frei Werkstatt“ bereit zu stellen hat. Die durch Aufstellung des Kostenvoranschlags bedingten Kosten, des Aus- und Wiedereinbaus, der Zerlegung und der Wiedermontage trägt der Auftraggeber. AMC behält sich das Vorrecht die allfälligen Reparaturen an ein Subunternehmen weiterzuleiten. 3. Nicht durchführbare Reparatur Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren 4. Preise, Versicherung und Zahlungsbedingungen Die Preise von AMC gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung. Zu den Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Sämtliche Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, bar ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle AMC zu leisten. Rechnungsbeträge sind bei Abnahme und Erhalt der Rechnung fällig. AMC ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu v e r l a n g e n. 5. Technische Hilfeleistung des Auftraggebers außerhalb der Werkstatt. Der Au f t r a g g e b er ist verpflichtet AMC alle Auskünfte zu dem schadhaften Aggregat vor und nach dem Schaden zu übermitteln Den Anweisungen AMC´s zur Problembehandlung und zur Schadenseingrenzung bei Reklamationen und G a r a n t i e a n s p r ü c h e n ist korrekt zu entsprechen. 6. Eigentumsvorbehalt AMC behält sich das Eigentum an sämtlichem v e r w e n d e t e n Z u b e h ö r, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zur v o l l s t ä n d i g e n Bezahlung, vor. Hierbei gelten die R e p a r a t u r l e i s t u n g e n als ein zusammenhängendes Re p a r a t u r g e s c h ä f t . 7. Reparaturfrist Die Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich. 8. Abnahme / Gefahrenübergang Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Die Gefahr geht bei Versendung des Reparaturgegenstandes ab Werkstatt, spätestens mit derselben auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn AMC ausnahmsweise noch andere Leistungen, z.B. Lieferungen, übernommen hat oder AMC den Versand selbst durchführt. 9. Haftung für Mängel der Leistung Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln ist AMC Mängeln unverzüglich, anzuzeigen ansonsten wird seitens AMC keine Gewähr übernommen. AMC übernimmt die Gewährleistung auf von AMC neu getauschten Teilen wie (Kupplungen, Dichtungen und Anlaufscheiben). Für Teile und Aggregate,(Hardparts) die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Art ihrer Verwendung, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüssen einer Beschädigung oder einvorzeitigem Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Für Störungen, die durch die Einbauverhältnisse oder unsachgemäße Bedienung und Wartung auftreten, übernimmt AGC soweit gesetzlich nicht zwingend, keine Gewährleistung. Gewährleistungsrechte des Au f t r a g g e b e r s bestehen auch nicht, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Reparaturarbeiten vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß vorgenommen sind, oder wenn der Mangel sonst auf einem Umstand beruht, den der Auftraggeber zu vertreten hat 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand Gerichtsstand Wien AMC behält sich das Vorrecht die allfälligen Reparaturen an ein Subunternehmen weiterzuleiten.
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